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Die soziale Sicherheit im islamischen Staat


Frage: Besteht eine soziale Sicherheit im Islam?

Antwort: Ja, sie besteht und gilt als die herausragendste und auch zumeist umfangreichste ihrer Klasse.

Frage: Wie lauten einige Aspekte hinsichtlich der sozialen Sicherheit des Islams?

Antwort: Die soziale Sicherheit des Islams ist die zumeist herausragendste ihrer Klasse und da die Islamische Grundhaltung eine menschenfreundliche ist, harmoniert sie mit der Natur des Menschen und zwar im zumeist ansprechendsten Sinne. Tatsächlich verzeichnet die Geschichte vor dem Islam, als auch die Zivilisationen die nach dem Islam kamen bis zum jetzigen Zeitpunkt, nicht solch ein umfassende soziale Sicherheit!

[1] Beispiele der sozialen Sicherheit des Islams


Die soziale Sicherheit des Islams besagt folgendes:

  • Ganz gleich wer stirbt und Schulden hinterlässt und eine Familie, die sich nicht selbst versorgen kann zurückbleibt, so trägt der Führer der Muslime die Verantwortung die Schulden zu begleichen. Auch ist es seine Pflicht, sich um die Familie der jeweiligen Person zu kümmern.
  • Ganz gleich wer stirbt und ein Vermögen hinterlässt, so gebührt all das Vermögen allein seinen Erben, ohne des Abzugs jeglicher Steuern.
Besteht nun solch eine soziale Sicherheit auch in nicht-muslimischen Staaten? Sicherlich nicht. Das moderne System der Zivilisation verhängt selbst Steuern hinsichtlich des Erbens. Des Weiteren gleichen sie weder die Schulden der jeweiligen Person aus, noch kümmern sie sich um die betroffene Familie.

Doch um das islamische System hinsichtlich dieser Thematik aufzuzeigen, sollten wir uns an die Überlieferungen wenden. Folgende Überlieferungen stellen den zuvor angesprochenen islamischen Standpunkt dar:

[Beispiel 1] Es wird von Imam Jafar al Sadiq berichtet – dem sechsten Imam aus der Ahlulbeit, dass Allahs Gesandter Mohamad (saas) sagte: Ich stehe dem Gläubigen näher als er sich selbst [a] und Ali steht ihm näher nach mir.' Er (Imam Jafar) wurde befragt: Was bedeutet dies? Der Imam antwortete: Es ist auf die Rede des Propheten bezogen, welcher sagte: 'Wenn jemand [stirbt und] Schulden oder auch eine Familie hinterlässt, so bin ich für diese verantwortlich und jener der Erbe hinterlässt, so gebührt es [allein] den Erben'.

Shiitische Quelle: [1] Al Kafi, Band 1, Seite 406; [2] Wasail al Shia, Band 18, Seite 337; [3] Mustadrak al Wasail, Band 13, Seite 400

[a] Ein Verweis auf den Vers des Heiligen Korans [33.6] 'Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selbst..'

[Beispiel 2] Ali ibn Ibrahim berichtet in seinem Koran Tafsir mittels seiner Kette der Überlieferer von Allah’s Gesandten, dass er sagte: Ein Schuldner würde nicht mit seinen Schulden zu einem der muslimschen Gouverneure (Statthalter, Presidenten) gehen und ihm über seine Schwierigkeiten (hinsichtlich dem Ausgleichen seiner Schulden) berichten, ohne dass er dabei von seiner Schuldenlast erlöst wird und sie schließlich zu den Schulden des Gouverneurs (Statthalters, Presidenten) der Muslime gehören, in dessen Händen sich die Gelder der Muslime befinden.

Shiitische Quelle: [1] Mostadrak al Wasail, Band 13, Seite 400; [2] Tafseer al Qummi, Band 1, Seite 94

Nachdem Imam Jafar al Sadiq (as) den Propheten mittels dieser Überlieferung zitierte, sagte er folgendes:

Und der Grund weshalb die Mehrheit der Juden zum Islam konvertierte war kein anderer als diese Rede des Gesandten Allahs, da sie sich hinsichtlich ihrer eigenen Person als auch ihrer Familien sicher fühlten.

Shiitische Quelle: [1] Al-Kafi, Band 1, Seite 406

[Beispiel 3] Sheikh al Mufid berichtet in einer seiner Vorlesungen von Imam Jafar al Sadiq (as), dass er sagte: Der Prophet stieg zur Kanzel auf und die Farbe seiner Wangen änderte sich. Daraufhin wandte er sich zu den Menschen und sagte: Oh Versammlung der Muslime! … Wer auch immer ein Vermögen hinterlässt, so gebührt dies seiner Familie und seinen Erben. Und jener, der Nachkommen oder eine Familie hinterlässt [die nicht für sich aufkommen kann bzw. sich durchschlagen kann], so bin ich für sie verantwortlich und sie sollte zu mir kommen.

Shiitische Quelle: Mostadrak al Wasael, Band 13, Seite 399

[Beispiel 4] Sheikh al Mufid berichtete auch von Imam Sadiq (as), dass er sagte: Derjenige, der von einem Menschen Geld zurückverlangt, dass er sich (von ihm) geborgt hatte, (der Schuldner) damit nicht verschwenderisch umging, es nicht für Sünden gebrauchte, es jedoch schwer für ihn ist das Geld wieder zurückzuzahlen, dem sollte der Anspruchsteller des Geldes eine Möglichkeit gewährleisten, bis Allah ihn (dem Schuldner) mit dem Geld versorgt, um es schließlich zurückzahlen zu können. Falls ein gerecht herrschender Imam (Führer) existieren sollte, so ist es unumgänglich für ihn die Schulden des Schuldners zurückzuzahlen, basierend auf dem Ausspruch des Gesandten Allahs (saas), der folgendermaßen lautet:

'Wenn jemand ein Vermögen hinterlässt, so gebührt dies seinen Erben und wenn jemand Schulden oder Nachkommen hinterlässt, so liegt die Verantwortung bei mir und sie sollten zu mir kommen.'

Es liegt in der Verantwortung jedes Imams (Führers) dies ebenfalls zu gewährleisten. Was auch der Handlungsweise des Propheten, der Friede sei mit ihm und mit seiner reinen Nachkommenschaft, entspricht.

Shiitische Quelle: Mostadrak al Wasael, Band 13, Seite 400

[Beispiel 5] Amir al Mu2mineen Imam Ali, der Friede sei mit ihm, war einst auf den Straßen von Kufa unterwegs, als er schließlich einen Mann bemerkte, welcher die Menschen anbettelte. Er war zutiefst geschockt dies sehen zu müssen und wandte sich an jene um ihn herum und sprach: 'Was geschieht hier'?!

Sie antworteten: Es handelt sich um einen alten christlichen Mann, der zur Arbeit nicht fähig ist, nicht über das Geld verfügt, um über die Runden zu kommen und aus diesem Grund dem betteln nachgeht.

Imam Ali sagte verärgert: Ihr habt ihn ausgenutzt zu seiner Jugend bis er ein hohes Alter erreichte und nun wo er vom Altern geprägt ist, wendet ihr euch von ihm ab?

Daraufhin befahl Imam Ali, dass diesem christlichen Mann vom Bayt al Mal der Muslime (Staatskasse) ein Lohn zugeteilt werden sollte, sodass er davon leben könnte, solang er auch am Leben ist.

Shiitische Quelle: Wasael al Shia, Band 15, Seite 66

Besonders dieses Beispiel veranschaulicht uns, wie der Islam mit Armut umgeht. Der islamische Staat entfremdet sich von ihr. Dies geht ebenfalls aus dem Verhalten von Imam Ali hervor. Denn er war zutiefst schockiert, als er die Person betteln sah. Dieses Phänomen galt für ihn nämlich, als eine unnatürliche Erscheinung, der keinen Anteil an einem islamischen Staat zugesprochen wird. Denn eines der Hauptaufgaben eines islamischen Staates besteht darin, sich um das Wohlergehen der Menschen zu kümmern, mit einem besonderen Augenmerk auf die Bedürftigen von ihnen.

Auch widerlegt diese Überlieferung die täglichen Anschuldigungen von seitens islamfeindlicher Nicht-Muslime. Jeden Tag begegnen uns Vorurteile, die beinhalten, dass der Islam eine intolerante Religion sei. Diese Überlieferung veranschaulicht uns jedoch genau das Gegenteil. Denn trotz der Tatsache, dass diese Person dem christlichen Glauben angehörte, bestimmte der Imam für diese Person ein Gehalt, finanziert durch die Staatskasse (Beit ul Mal) der Muslime. Folglich führt diese Tatsache zum Entschluss, dass es nicht nur die Pflicht des islamischen Staates ist, sich um die Bedürfnisse der Muslime kümmert, sondern auch um die der Bürger, welche dem Islam nicht zugehörig sind.

Frei übersetzt von: Mohamad.A     Internetseite: Shiat-mohamad.blogspot.com